Länder: Aktuelle Informationen

Türkei: Neues Formular Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Für Exporteure ist es seit dem 01.09.2019 verpflichtend, die aktuellen A.TR. Formulare im Warenverkehr mit der Türkei zu verwenden.

Die Formulare enthalten die geänderte Bezeichnung "ASSOZIATION zwischen der EUROPÄISCHEN UNION und der TÜRKEI" in Feld 4. Die Änderung des Wortlautes ist derzeit nur für die Ausfuhr in die Türkei relevant. Bei Verwendung der alten Formulare kann es zur Nichtanerkennung der Bescheinigungen kommen

Elektronische Antragstellung und verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) -Erteilung

Anträge in Papierform werden abgelehnt

Der Zoll informiert über die neue elektronische Datenverarbeitung, die bei der Antragstellung sowie Erteilung von vZTAs ausschließlich anzuwenden ist. Ab Oktober 2019 erfolgt die elektronische Kommunikation daher über das in Deutschland freigeschaltete Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG). Wirtschaftsbeteiligte müssen sich für den Zugang zum BuG authentifizieren und erhalten ein BuG-Postfach. Inhaltlich ergeben sich keine Änderungen zum bisherigen Antrag 0307 in Papierform.

Informationen zur elektronischen Antragstellung (Link)

Italien: Elektronische Rechnungsstellung

In Italien ansässige oder niedergelassene Unternehmen sind seit dem 1. Januar 2019 zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.

Lesen Sie im Merkblatt der Deutsch-Italienischen Handelskammer, welche Punkte zu beachten sind.

AHK-Merkblatt

Libyen: Schwierige Lage

Die politische Lage in Libyen bleibt angespannt. Warenlieferungen sind weiter möglich, wenn die Bestimmungen beachtet werden:

  • Es bestehen Embargoverordnungen der europäischen Union.
  • Die Einfuhr von Waren ist besonderen Einfuhrbestimmungen unterworfen.
  • Für alle Importe besteht eine generelle Akkreditivpflicht.
  • Zahlungen werden nur auf Grundlage eines Akkreditivs geleistet.
  • Für alle Importwaren werden Inspektionszertifikate verlangt.
  • Die Aufmachung der Begleitpapiere sollte in jedem Fall vor Verschiffung mit dem Importeur abgestimmt werden.

Aufgrund der Lage in Libyen können Fristen in den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oft nicht eingehalten werden. Setzen Sie sich rechtzeitig vor Gesprächen mit Ihrem Geschäftspartner und vor Vertragsabschluss mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gerne bei Ihren Möglichkeiten im Libyen-Geschäft.

Ihre Ansprechpartner

Pakistan: Neue Regelung bei Zahlungsbedingungen

Im Juli 2018 hat die State Bank of Pakistan die bestehenden Regelungen bei Vorauszahlungen und Anzahlungen geändert. Bisher war es möglich, Anzahlungen oder Vorauskasse bis zu einem Betrag von USD 10.000 gegen einfache Rechnung zu leisten. Darüber hinaus musste ein Akkreditiv gestellt werden.
Die Betragsregelung wurde per 14. Juli 2018 aufgehoben. Somit sind Anzahlungen und Vorauszahlungen durch pakistanische Geschäftspartner nur noch gegen Akkreditiv oder Inkasso möglich.
Ausnahmen können Importeure bei der State Bank of Pakistan (SBP) beantragen.

Are you ready for Brexit?

Eine Checkliste der IHK zeigt Ihnen, wo Anpassungsbedarf in Ihrem Unternehmen besteht. Wenn Sie vom Brexit betroffen sind, hilft die Analyse bei der Ermittlung der Baustellen. Auf der DIHK-Seite steht die Checkliste zum Download bereit.

Link DIHK-Seite "BREXIT"

Türkei: Ursprungszeugnis zusätzlich zur A.TR erforderlich

Der türkische Zoll verlangt bei der Einfuhr bestimmter Waren zusätzlich zur A.TR ein IHK-Ursprungszeugnis. Die neue Verordnung gilt seit 1. März 2018. Mehr erfahren Sie u.a. auf den Internetseiten der IHK Südwestfalen.

Link IHK Südwestfalen

Türkei: Deckelung der Hermes-Bürgschaften

Die Bundesregierung hat die Exportkreditgarantien für Geschäfte mit der Türkei auf 1,5 Mrd. EUR im Jahr 2017 begrenzt. Geschäfte können weiter abgesichert werden - unter engen Voraussetzungen.

In den letzten Monaten ist der Beratungsbedarf bei Türkei-Geschäften spürbar gestiegen. Nach der Begrenzung der Exportkreditgarantien durch die Bundesregierung haben Unternehmen u.a. Fragen zu bestehenden Hermes-Deckungen. Die Euler Hermes AG erklärte hierzu, dass bestehende Sicherungen von den Einschränkungen nicht betroffen sind. Auch können weiterhin Geschäfte innerhalb des Deckungsrahmens abgesichert werden. Allerdings gibt es durch die angespannte politische und wirtschaftliche Lage erhöhte Rechtsrisiken, wodurch die Einzelfallprüfungen mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Bei Fragen zur Absicherung Ihrer Geschäfte sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartner

Algerien: Sofortige Einführung von Importlizenzen

Das algerische Handelsministerium hat die Liste der Waren, für deren Einfuhr eine Importlizenz benötigt wird, auf 21 Produkte erweitert. Am 21.03.2017 hatte das Ministerium zunächst mitgeteilt, dass die sofortige Einführung von Importlizenzen alle Importe nach Algerien betrifft. Nun wurde der Warenkreis auf Produkte der Industrie und Landwirtschaft begrenzt. Möglicherweise werden jedoch die Einfuhrmengenbeschränkungen auf andere Produkte erweitert.

Quelle: GTAI Germany Trade & Invest (Link: Zoll aktuell

Entsprechende Anträge auf Importlizenzen sind innerhalb einer Frist von 20 Tagen ab dem 21.03.2017 an die Wirtschaftsdirektion des zuständigen Verwaltungsbezirks zu richten. Den Anträgen sind eine Reihe von zusätzlichen Dokumenten beizufügen, die auf der Internetseite des Handelsministeriums aufgeführt sind:

http://commerce.gov.dz/avis/collection/avis-douverture-de-licence-dimportation 

Ob und in welchem Umfang diese neue Regelung auch laufende Importe betrifft, die gerade in der Abwicklung sind, ist noch unklar. Die algerischen Banken haben ihren Geschäftskunden jedoch am 22.03.2017 mitgeteilt, dass die Domizilierungen betroffener Waren ausgesetzt sind.

Quelle: IHK Wiesbaden, AHK Algerien

Für weitere Informationen und bei Fragen zu Ihren Geschäften sprechen Sie uns gerne an.

Ihre Ansprechpartner

Ägypten: Neue Zahlungsvorschriften bei Importen

Seit Jahresbeginn 2016 müssen Dokumente von der Bank des Exporteurs direkt an die ägyptische Bank des Importeurs weitergeleitet werden. Dies hat die Central Bank of Egypt angeordnet. Eine Zusendung der Dokumente direkt von Exporteur zu Importeur ist nicht mehr möglich. Bei Akkreditiven ist zudem der Importeur verpflichtet, 100 % des Rechnungsbetrages bei seiner Bank zu hinterlegen. Ausgenommen hiervon sind u.a. Einfuhren von Grundnahrungsmitteln und Medikamenten.

Link IHK Ruhr

Ihre Ansprechpartner bei uns

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