Brexit

Brexit: Aktuelle Informationen

Fakten zum Brexit

Brexit
  • Seit dem 01.02.2020 ist Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union.
  • In einer Übergangsfrist bis 31.12.2020 gilt für Großbritannien weiterhin das Recht der EU.
  • Vorschriften und EU-Verordnungen gelten in der Übergangsphase weiter.
  • Das Vereinigte Königreich bleibt bis 31.12.2020 Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.
  • Bis Ende 2020 gibt es keine Änderungen bei den Genehmigungspflichten.
  • In der Übergangszeit gilt Großbritannien nicht als Drittland.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf Ihre Auslandszahlungen?

Bis zum 31.12.2020 hat der Brexit keine Auswirkungen auf Zahlungen aus oder nach Großbritannien. In der Übergangsphase gilt weiter die EU-Preisverordnung - somit werden SEPA-Zahlungen auch weiter wie Inlandszahlungen bepreist.

Ab dem 01.01.2021 gilt die EU-Preisverordnung für Großbritannien nicht mehr. Zahlungen können als Auslandszahlungen in Drittländer bepreist werden.

Ab dem 01.01.2021 sind bei Auslandstransaktionen vollständige Angaben zum britischen Partner erforderlich. Bei Zahlungen oder SEPA-Lastschriften benötigen Sie die Anschrift Ihres Geschäftspartners in Großbritannien.

In unseren Newslettern informieren wir Sie rechtzeitig über die Änderungen und Anforderungen, die ab dem 01.01.2021 gelten.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die Exportkontrolle?

 In der Übergangsphase hat der Brexit keine Auswirkungen auf Punkte zur Exportkontrolle. Das gilt für genehmigungspflichtige und genehmigungsfreie Transaktionen.

Auch in Bezug auf das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung bleibt Großbritannien EU-Land, es gelten weiter die EG-Dual-Use-Verordnung und alle weiteren EU-Verordnungen. Erst ab 01.01.2021 gilt Großbritannien als Drittland.

Wir informieren Sie rechtzeitig vor dem 01.01.2021 über die Auswirkungen auf die Exportkontrolle.

In einem Newsletter-Spezial zum Brexit geben wir Ihnen weitere Hinweise und Tipps, damit Sie informiert bleiben.

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