Auslandszahlungen: Aktuelle Informationen
Betrugsmasche mit gefälschten Auslandsschecks
Aktuell wird vor einer Betrugsmasche mit gefälschten Auslandsschecks gewarnt:
- Eine ausländische Person bucht eine Dienstleistung (aktuell Heilbehandlungen).
- Zur Vorauszahlung wird ein Scheck angeboten.
- Der Auslandsscheck wird zur Gutschrift E.v. (Eingang vorbehalten) eingereicht.
- Die ausländische Person sagt den Behandlungstermin ab und bittet um Erstattung der Vorauszahlung per Überweisung.
- Der Betrag wird auf ein genanntes Auslandskonto der fremden Person überwiesen.
- Später kommt der Auslandsscheck wegen Fälschung unbezahlt zurück.
Diese Betrugsmasche gab es in der Vergangenheit auch bei Anzahlungen für Waren, Autos etc.
Bitte beachten Sie bei Auslandsschecks generell, dass zur Gutschrift E.v. (Eingang vorbehalten) eingereichte Schecks nach Monaten oder länger unbezahlt zurückkommen können. Kurze Fristen für die Scheckrückgabe, wie wir sie in Deutschland kennen, gibt es in den meisten Ländern nicht, insbesondere nicht bei Scheckfälschungen.
Sprechen Sie uns vor Geschäftsabschluss mit nicht bekannten Personen im Ausland und vor Einreichung deren Auslandsschecks gerne an. Wir empfehlen Ihnen die für Ihr Geschäft passende Zahlungsform.