Workshop "Exportkontrolle" am 21. Juni 2017

Zunehmende Krisenherde und gestiegene Anforderungen an Prüfungen und Dokumentationen stellen unsere exportierenden Kunden vor immer größere Herausforderungen. Mit dem Experten und Referenten Dr. Möllenhoff haben wir unseren Workshop „Exportkontrolle" gestaltet, in dem insbesondere aktuelle Entwicklungen, praktische Hilfestellungen und Praxisfälle einen Schwerpunkt bildeten.

Dr. jur. Ulrich Möllenhoff ist Fachanwalt und berät bundesweit Unternehmen bei der Einhaltung der Exportkontrollvorschriften, erforderlichen Genehmigungsverfahren sowie bei allen Fragen der Exportkontrolle.

Dr. Möllenhoff zeigte die Bedeutung einer internen Organisationsstruktur und Managementanweisung für Unternehmen auf, um Verstößen und Bußgeldern entgegenzuwirken. Dazu ist der Einsatz eines Außenwirtschaftsverantwortlichen und Exportkontrollbeauftragten im Unternehmen erforderlich.

Die Erneuerung der Dual-use-Verordnung ist derzeit in Vorbereitung. Herr Dr. Möllenhoff konnte den Entwurf zur Verordnung bereits einsehen und berichtete, dass eine weitere Verschärfung der Prüfungserfordernisse für Unternehmen kommen wird – auch mit Bezug auf die Menschenrechtskonvention. Erwartet wird das Inkrafttreten der neuen Dual-use-Verordnung nicht vor Ende 2017.

Im Detail wurde auch der erforderliche Abgleich der Güterlisten aus der Dual-use-Verordnung mit dem eigenen Materialstamm besprochen. Hier ist ein fester Prüfungsrhythmus zu gewährleisten und bei auftragsbezogenem Einkauf eine Einzelprüfung vorzunehmen.

In der Exportkontrolle wird zwischen länder- und personenbezogenen Embargos unterschieden. Wichtig für die Prüfung ist hierbei die Fragestellung, ob es sich um ein Totalembargo oder um ein Teilembargo handelt. Zunehmend sehen wir uns mit Teilembargos konfrontiert.

Quelle: Dr. jur. Ulrich Möllenhoff

Dr. Möllenhoff erläuterte die Matrix für Risikobewertungen bei Einzelvorgängen. Dieses Muster ist eine mögliche Variante für ein festes Prüfschema, das im Unternehmen implementiert werden und bei der Dokumentation hilfreich sein kann.

Konkrete Beispiele wurden anhand des Russland- und Iran-Embargos vorgestellt, die weiter eine aktuelle Bedeutung für die deutsche Exportwirtschaft haben. Aus dem Teilnehmerkreis bereicherten weitere konkrete Fälle aus den Unternehmen den Workshop.

Beim gemeinsamen Mittagsimbiss sowie im Anschluss an die Veranstaltung wurden die Diskussionen rege weitergeführt und Termine für individuelle Beratungsgespräche vereinbart.

Haben Sie Fragen zur Exportkontrolle? Wir begleiten Sie aktiv und beraten Sie bei allen Themen und Herausforderungen im internationalen Geschäft.

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